Peter Hardt
Wirtschaftsberatung
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hohe
STEUERVORTEILE 1999 durch geschlossene Fonds
BERECHNUNGEN - Geschlossene Immobilienfonds
Beispielberechnung: IBV -
Fonds Deutschland 1
( plaziert
1999 )
Beispielrechnung
für eine Fondsbeteiligung von DM 100.000 über 25
Jahre*
Steuersatz
I.
Investitionsphase 1999 / 2000
45%
²
53%
³
1.
Beteiligungsbetrag
100.000
100.000
2.
+ Agio 5%
5.000
5.000
3.
Gesamtbetrag
105.000
105.000
4. ./.
Einkommensteuerersparnis aus Verlustzuweisung 1999 i. H. v. ca. 55,21 %
26.214
30.873
5.
Effektiver Kapitaleinsatz
78.786
74.127
II.
Vermietphase vom 01. 11. 1999 bis 31. 12. 2024
1.
Summe der Barausschüttungen
155.542
155.542
2.
./. Steuern auf steuerpflichtige Überschüsse
59.881
64.622
3.
Überschuß
95.661
90.920
4.
+ Kapitalzuwachs
21.214
25.873
5.
Gesamtertrag nach Steuern
116.875
116.793
6.
Bezogen auf den effektiven Eigenkapitaleinsatz p.a. ca.
5,89
%
6,26
%
7.
Dies entspricht einem vor Steuern erzielten
Durchschnittsertrag p.a.
von ca.
10,90
%
12,47
%
8.
Erlös des Anteils bei Ausübung des Andienungsrechts
100.000
100.000
9.
Gesamterlös
216.875
216.793
Beispielrechnung
für eine Fondsbeteiligung von DM 100.000 über 30
Jahre*
Steuersatz
I.
Investitionsphase 1999 / 2000
45%
²
53%
³
1.
Beteiligungsbetrag
100.000
100.000
2.
+ Agio 5%
5.000
5.000
3.
Gesamtbetrag
105.000
105.000
4.
./. Einkommensteuerersparnis aus
Verlustzuweisung 1999 i. H. v. ca. 55,21 %
26.214
30.873
5.
Effektiver Kapitaleinsatz
78.786
74.127
II.
Vermietphase vom 01. 11. 1999 bis 31. 12. 2029
1.
Summe der Barausschüttungen
190.542
190.542
2.
./. Steuern auf steuerpflichtige Überschüsse
81.548
87.975
3.
+ Ertrag des Anteils gemäß Anteilsandienungsrecht
15.000
15.000
4.
Überschuß
123.994
117.567
5.
+ Kapitalzuwachs
21.214
25.873
6.
Gesamtertrag nach Steuern
145.208
143.440
7.
Bezogen auf den effektiven Eigenkapitaleinsatz p.a. ca.
6,11
%
6,41
%
8.
Dies entspricht einem vor Steuern erzielten
Durchschnittsertrag p.a.
von ca.
11,27
%
12,72
%
9.
Erlös des Anteils bei Ausübung des Andienungsrechts
100.000
100.000
10.
Gesamterlös
245.208
243.440
Erläuterungen
zu den Beispielrechnungen:
*)
Gerechnet ab Beginn des ersten Vermietjahres (1999) unter Einbeziehung
des Investitionszeitraumes. Der Berechnung wurde die Annahme zugrundegelegt,
dass auf Anlegerebene ein uneingeschränkter Verlustausgleich gemäß
§ 2 Abs. 3 EStG vorgenommen werden kann.
(vgl. "Das steuerliche Konzept", Steuerentlastungsgesetz
1999 / 2000 / 2002).
(2) Steuerprogression 45 %, ohne Kirchensteuer, zzgl. Solidaritätszuschlag
i. H. v. 5,5 % bis 2005, 3,5 % von 2006 - 2010 und 0 % ab 2011.
(3) Höchstprogression 53 %, ohne Kirchensteuer, zzgl.
Solidaritätszuschlag. Von 2000-2001 mit 51 %, ab 2002 mit 48,5
% Höchststeuersatz gemäß den Vorgaben aus dem Steuerentlastungsgesetz
1999 / 2000 / 2002 (jeweils ohne Kirchensteuer, zzgl. Solidaritätszuschlag
i. H. v. 5,5 % bis 2005, 3,5 % von 2006 - 2010 und 0 % ab 2011).
Wesentliche Grundlage für die Ermittlung des Durchschnittsertrages
ist die Methode der Ermittlung der durchschnittlichen Wertsteigerung
der Kapitalanlage unter Berücksichtigung der laufenden Ausschüttung
("Nach-Steuerrendite"). Die durchschnittliche Wertsteigerung
ist der arithmetische Durchschnittswert der Wertsteigerung bezogen
auf die Laufzeit - in diesem Fall von ca. 25 bzw. 30 Jahren, unter
Einbeziehung der durchschnittlichen Barausschüttung, wobei Zinseffekte
linearisiert werden. Mögliche Wertsteigerungen der Immobilien
wurden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Der unter Punkt 7 bzw. 8 dargestellte Durchschnittsertrag vor
Steuern ermöglicht nur Vergleiche zu anderen Anlageformen, wenn
diese ebenfalls nach der Methode der durchschnittlichen
Wertsteigerung errechnet wurden und eine ähnliche Zahlenreihenstruktur
aufweisen. So müsste eine vergleichbare Anlage den angegebenen
Durchschnittsertrag erreichen, um nach Steuern den gleichen Ertrag
zu erzielen. Nicht vergleichbar jedoch sind die angegebenen Werte
mit Effektivzinsen aus Sparbüchern und sonstigen festverzinslichen
Kapitalanlagen. Bei
den Angaben handelt es sich um eine unverbindliche Kurzinformation.
Maßgeblich ist ausschließlich der ausführliche Angebotsprospekt.