Denkmalgeschützte
Immobilien sind zur Zeit das mit Abstand attraktivste Steuersparmodell
:
Eine Investition
in denkmalgeschütztes Immobilieneigentum bedeutet auch für Selbstnutzer
umfangreiche Steuerersparnisse und Eigenheimförderung.
Die steuerliche
Förderung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten, denkmalgeschützten
Immobilien ist eines der letzten verbliebenen Steuerschlupflöcher.
Der erzielbare Steuervorteil kann weit über denen der im Jahr 2006 abgeschafften
Eigenheimzulage
liegen und bietet damit auch erhebliche Vorteile bei der Finanzierung. Der Staat
erstattet Ihnen - vereinfachend gerechnet - bis zu einem Drittel des
Kaufpreises einer denkmalgeschützten Immobilie. Die Höhe der Steuererstattung
können Sie leicht selbst errechnen:
Daumenberechnung
der Steuerersparnis bei Eigennutzung:
Kaufpreis x
AfA* x 90% x
persönlicher Steuersatz =Steuerersparnis
300.000 x 0,70 x
0,90 x 42
% = 79.380 €
* AfA = Anteil der Sanierungskosten / Herstellungskosten
gemäß § 7i/h EStG bezogen auf den Kaufpreis
Das Ergebnis: In diesem
Beispiel erstattet
Ihnen das Finanzamt innerhalb von 10 Jahren rund
ein Viertel des Kaufpreises
!
Unglaublich, - aber wahr ! Seien Sie ehrlich: Hätten Sie mit einer
"Eigenheimzulage" in dieser Höhe gerechnet ? Sie
haben noch Zweifel ? Fragen Sie den Steuerberater Ihres Vertrauens.
Es gibt allerdings auch zwei Wermutstropfen: Um in den vollen Genuss dieser
staatlichen Förderung zu gelangen, müssen Sie leider als notwendige
Voraussetzung auch bereits viel Steuern zahlen. Um es im Klartext zu sagen,
sollte Ihr zu versteuerndes Einkommen nach unserer Meinung in einem Bereich
über 60.000 Euro p.a. liegen. Der zweite Aspekt: Die Steuerbegünstigung
wird in vollem Umfang nur dann gewährt, wenn Sie die Immobilie erwerben,
bevor mit den Sanierungsarbeiten der Baumaßnahme begonnen wurde.
Gerade als Eigennutzer sollten Sie daher eine Portion Phantasie mitbringen,
da das unsanierte Baudenkmal erst in einigen Monaten nach dem Kaufvertragsabschluss
wieder in neuem Glanz prächtig erstrahlen wird. Lassen Sie sich daher
unbedingt Referenzobjekte des Anbieters zeigen.
Das
im Filmbeitrag genannte Beispiel verdeutlicht diesen Finanzierungsvorteil bei
Eigenutzung der Immobilie; im Vermietungsfall (
Kapitalanleger ) dagegen gelten abweichende Vorschriften, über
die wir Sie auch gerne informieren: Sie werden überrascht sein, wie hoch
Ihre persönliche Steuerersparnis sein könnte ...
Angebote im Bereich Denkmalschutz, Baudenkmale sowie Gebäude
in Sanierungsgebieten ( § 7h EStG ) finden Sie auf unseren Immobilienseiten.
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