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Peter Hardt Wirtschaftsberatung Peter Hardt Immobilien - Köln Immobilienmakler Köln Brüsseler Straße 97 D 50672 Köln Tel. 0221 - 510
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Eigenheimzulage
2015
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Man mag darüber spekulieren warum diese spezielle Eigenheimförderung von denkmalgeschützten Immobilien im öffentlichen Bewußtsein eher ein Schattendasein fristet :
Die Gewährung der Eigenheimzulage war an Einkunfts- / Einkommensgrenzen gekoppelt. Beim Erwerb einer Denkmalimmobilie gibt es diese Beschänkung nicht; im Gegenteil profitiert hier der Besserverdienende mit Spitzensteuersatz am meisten.
Der maximale Förderbetrag der abgeschafften Eigenheimzulage (ohne Kinderzulage) lag bei 20.000 Euro. Die gewährten Steuervorteile bei einer Denkmalschutzimmobilie können diesen Betrag um ein vielfaches übersteigen!
Geregelt ist diese Förderung des Erwerbs denkmalgeschützter
Immobilien in § 10f Einkommensteuergesetz (EStG).
Sie können den trockenen Gesetzestext gerne selbst nachlesen.
Eine besser verständliche Aufbereitung in einem kleinen Filmbeitrag und eine Beispielrechnung haben wir für Sie hier als Steuertipp bereitgestellt:
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